AGB

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Hauptpflichten des Mieters und Vermieters
1.1 Der Beherbergungsvertrag wird schriftlich mit unserem Formular (Buchungsbestätigung) abgeschlossen. Für eine verbindliche Buchung benötigen wir vom Mieter (schriftlich per Mail oder Post): Adresse, Telefonnummer, Personenzahl und Reisetermin. 
Der Beherbergungsvertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters beim Mieter zustande.
1.2 Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber dem Mieter zur vertragsgemäßen Überlassung der Ferienwohnung gemäß der sich aus der Buchungsbestätigung und der Internetseite ergebenden verbindlichen Leistungsbeschreibung.
1.3 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
1.4 Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter zur Zahlung der Kaution und des Gesamtpreises gemäß der unter Punkt 2 angegebenen Zahlungsmodalitäten

2. Bezahlung, Kaution
2.1 Der sich aus der Buchungsbestätigung ergebende Gesamtpreis, der sich als Endpreis inkl. Nebenkosten (wie Wasser, Strom, Heizung) darstellt, ist zur Hälfte in bar am Anreisetag zu entrichten. Der verbleibende Restbetrag wird zwei Tage vor Abreise in bar fällig.
2.2 Umbuchungs- und Rücktritts-/ Stornierungsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von uns bis zu unserer Buchungsbestätigung zuletzt bekannt gegebenen Preise. 
2.3 Am Anreisetag hat der Mieter an den Vermieter eine Kaution in Höhe von 150,00 € in bar zu zahlen. Nach beanstandungsfreier Wohnungs- und Schlüsselübergabe am Abreisetag erhält der Mieter die von ihm entrichtete Kaution zurück.

3. Personenzahl
3.1 Die Wohnungen dürfen nur mit den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Personen bewohnt werden. 
3.2 Die maximale Belegung je Wohnung sind 2 Personen.
3.3 Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

4. An- und Abreise
Es wird spätestens 2 Tage vor Anreisebeginn um Mitteilung der ungefähren Ankunftszeit gebeten.
Maßgeblich für die An- und Abreise zum / vom Gutshof sind die Angaben auf der Buchungsbestätigung. Sofern sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, steht dem Mieter die Ferienwohnung am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. (Eine Gepäckverwahrung ist nach Absprache möglich.) Eine finanzielle Erstattung bei verspäteter Anreise und/ oder vorzeitiger Abreise ist nicht möglich. 

Sollte ohne Einverständnis des Vermieters die Ferienwohnung früher als 15:00 Uhr oder länger als 10:00 Uhr vom Mieter belegt werden, wird Ihnen dies wie folgt berechnet:
75.-Euro für die 65qm Ferienwohnung, 
65.-Euro für die 50qm Ferienwohnung,
65.-Euro für das Dachstudio.

5. Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen (Stornierungsbedingungen)
5.1 Der Mieter kann bis Reisebeginn durch schriftliche Rücktrittserklärung vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Sofern der Mieter von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ist er dem Vermieter zur Zahlung folgender pauschalisierten Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren verpflichtet:
a) bis 3 Monate (90 Tage) vor Mietbeginn 50 % des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamt- Mietpreises.  
b) weniger als 3 Monate (90 Tage) vor Mietbeginn 90 % des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamt- Mietpreises.
Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.
5.3 Die pauschalisierten Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter fällig.
5.4 Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf Erstattung.

6. Schäden und Mängel, Obliegenheiten des Mieters
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Vermieter zu richten.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Mieters ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Mieter gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Mieters entfallen nur dann nicht, wenn die dem Mieter obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Mieters unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird.
6.5 Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. 

7. Haftung und Pflichten des Mieters
7.1 Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Alle Möbel, Inventar und sonstige sich in dem Mietobjekt befindlichen Gegenstände sind in dem jeweiligen Mietobjekt zu belassen und vollständig bei Abreise dem Vermieter zu übergeben.
7.2 Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
7.3 Reinigung
Bei Ihrer Abreise sollte das Appartement so aussehen, wie Sie dieses bei Ihrer Ankunft vorgefunden haben, ausgenommen der Endreinigung.
Folgende Aufgaben sind von Ihnen als Mieter zu erledigen:
Entsorgen Sie bitte alle übrig gebliebenen Lebensmittel, auch im Kühlschrank und Gefrierfach.
Bitte erledigen Sie den Abwasch und stellen Sie das trockene Geschirr an seinen vorgesehenen Platz.
Entsorgen Sie Ihren gesamten Müll aus den Mülleimern in die vorgesehenen Müllcontainer (Papier, Restmüll, Plastik, Glas, sowie Pflanzen und gesammelte Naturmaterialien)
Bei übermäßiger Verschmutzung (Küche, Geschirr, Polster, Bezüge, Matratzen, Fußboden, Wände, etc.) behält sich der Vermieter vor, dem Mieter die erhöhten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
7.4 Dem Mieter ist es untersagt, die ihm übergebenen Haus- und Wohnungsschlüssel (incl. Haustürcode) nachzumachen und/oder an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen. Der Verstoß berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.

8. Tiere
Tiere dürfen in den Ferienwohnungen nicht gehalten werden. Der Verstoß berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.

9. Rauchverbot in den Räumlichkeiten des Gutshofs/ Ferienwohnungen
Das Rauchen in den Räumlichkeiten des Gutshofs und in den Appartements ist nicht gestattet. Der Verstoß berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.

10. Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung evtl. Vorauszahlungen. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise und Hotelkosten wird nicht übernommen. 
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Bewohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

11. Sonstiges (hauseigene Spielgeräte, Gästefahrräder, Handtücher für den Außenbereich)
11.1 Die Benutzung der hauseigenen Spielgeräte und Gästefahrräder erfolgt auf eigene Gefahr, d.h. der Vermieter haftet weder für die bei der Benutzung entstandenen Körper- noch Sachschäden des Mieters und mitgenommener Personen.
11.2 Die benutzten Gästefahrräder sind in einem einwandfreien verkehrs- und fahrtauglichen Zustand zu erhalten. Die bei der Benutzung der Gästefahrräder entstandenen Schäden am Gästefahrrad hat der Mieter auf eigene Kosten einer Reparatur zu unterziehen.
11.3 Es besteht kein Anspruch auf eine Fahrrad- oder Spielgeräte-Nutzung.
11.4 Die in den Ferienwohnungen bereit gestellten Handtücher, Kissen, Decken, sowie jegliche Möbelstücke und sonstige Einrichtungsgegenstände sind ausschließlich in den Ferienwohnungen und nicht im Außenbereich/Balkon zu benutzen.
 
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.
12.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Mieter, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3 Soweit vereinbart ist, dass der Mieter an den Vermieter den Gesamtpreis am Ort des Feriendomizils zu entrichten hat, ist Gerichtsstand für Klagen des Vermieters auf Zahlung des Gesamtpreises/ Kaution der Sitz des Vermieters.
12.4 Ansonsten ist für Klagen des Vermieters gegen den Gast der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgebend.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
https://www.deutschertourismusverband.de/recht/informationspflichten/informationspflichten-bei-online-angeboten.html

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig

14. Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Datenverwendung
Um eine Buchung vorzunehmen ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten erforderlich.
Wir benötigen dazu Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten ( Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse), sowie die Buchung betreffenden Daten (z.B. Aufenthaltszeitraum, Personenanzahl).
Zudem speichern wir Ihr Buchungsdatum.
Die von Ihnen angegebenen Daten inklusive eventueller Notizen sind personenbezogene Daten und werden von uns verarbeitet und genutzt, um die Bearbeitung der Buchung und die Erbringung der angeforderten Leistung sicherzustellen. 

Die bei der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
und nur im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.

Für die Datenerhebung die mit dem Kurbeitrag der Gemeinde Schwielowsee einhergeht, kontaktieren Sie bitte die Gemeinde Schwielowsee.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Mit einer verbindlichen Buchung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Unsere AGB`s können jederzeit geändert werden → z.B. durch Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse.






Share by: